DGUV Regel 108-007

Deutsche DGUV-Sicherheitsvorschriften

Die DGUV Regel 108-007 erläutert, wie gewerbliche Lagerregale und Regalsysteme sicher aufgestellt, verwendet, geprüft und instand gehalten werden müssen. Sie umfasst Palettenregale, Kragarmregale, Einfahrregale, verfahrbare Regale und andere tragende Lagereinrichtungen. Arbeitgeber müssen Risiken beurteilen, Belastungsgrenzen festlegen, Beschäftigte unterweisen, Prüfungen veranlassen und Mängel beheben. Beschäftigte müssen die Systeme bestimmungsgemäß verwenden und Schäden melden. Die Regel hilft dabei, die gebotene Sorgfalt nachzuweisen und Einsturz-, Überlastungs- und Anfahrschäden zu verhindern. Die wichtigsten Pflichten und Prüfschritte folgen.

Was ist die DGUV-Regel 108-007?

Die DGUV Regel 108-007 ist eine deutsche Unfallverhütungsvorschrift, die Sicherheitsanforderungen für den Betrieb von Lagereinrichtungen und -anlagen festlegt, insbesondere für Regale und Regalsysteme, die in Arbeitsstätten verwendet werden. Sie unterstützt Arbeitgeber, Betreiber und Sicherheitsbeauftragte dabei, regelkonforme Lagerbedingungen aufrechtzuerhalten und Risiken durch strukturelles Versagen, unsachgemäße Beladung, Anfahrschäden und unsichere Arbeitspraktiken zu verringern.

Die Regel ist Teil des deutschen Systems der gesetzlichen Unfallversicherung und überträgt gesetzliche Pflichten in praktische betriebliche Anforderungen. Sie definiert Erwartungen an Inspektion, Instandhaltung, Lastkontrolle, Schadensbewertung und sichere Nutzung. Entsprechend dient sie als Maßstab für interne Sicherheitsstandards und das Risikomanagement am Arbeitsplatz.

Die Einhaltung erfordert in der Regel dokumentierte Verfahren, fachkundige Aufsicht, regelmäßige Kontrollen und Korrekturmaßnahmen, wenn Mängel festgestellt werden. Organisationen nutzen die Regel außerdem, um Schulungsprogramme zu strukturieren, damit das Personal Lastgrenzen, Meldepflichten und sicheres Verhalten im Umfeld von Lagereinrichtungen versteht. Ihr Zweck ist die Prävention durch systematische Kontrolle.

Welche Lagersysteme deckt die DGUV Regel 108-007 ab?

Obwohl ihre Anwendung vom jeweiligen Arbeitsplatz und der verwendeten Ausrüstung abhängt, umfasst die DGUV Regel 108-007 im Allgemeinen Lagereinrichtungen wie Palettenregale, Fachbodenregale, Kragarmregale, Einfahr- und Durchfahrregale, Verschieberegale sowie andere tragende Lagereinrichtungen, die in gewerblichen oder industriellen Betrieben verwendet werden. Sie ist relevant, wenn Waren, Materialien, Behälter oder Paletten in festen oder beweglichen Konstruktionen gelagert werden und mechanische Stabilität, sicherer Zugang, Belastungsgrenzen und Schadensverhütung kontrolliert werden müssen.

Die Regel gilt auch für zugehörige Komponenten, einschließlich Ständer, Traversen, Fachböden, Sicherungseinrichtungen, Ganglayouts, Anfahrschutz und Belastungshinweise, soweit sie den sicheren Betrieb beeinflussen. In der Praxis helfen die Regelungen zur Lagertechnik dabei festzulegen, wie Lagereinrichtungen installiert, verwendet, geprüft und instand gehalten werden sollten. Sie ergänzen gesetzliche Pflichten und Verwaltungsvorschriften, indem sie allgemeine Anforderungen des Arbeitsschutzes in praktische Maßnahmen für Lagereinrichtungen übertragen. Systeme, die nicht für tragende Lagerung ausgelegt sind, können außerhalb ihres Hauptanwendungsbereichs liegen und erfordern im Einzelfall eine gesonderte Beurteilung.

Wer ist gemäß DGUV Regel 108-007 verantwortlich?

Die Verantwortung nach DGUV Regel 108-007 liegt gemeinsam beim Arbeitgeber und bei den Beschäftigten, die das Lagersystem benutzen. Der Arbeitgeber muss sichere Arbeitsmittel, geeignete Prüfungen, klare Verfahren und eine ordnungsgemäße Unterweisung bereitstellen. Die Beschäftigten müssen diese Anweisungen befolgen, Mängel melden und Regale, Fachböden sowie zugehörige Ausrüstung nur bestimmungsgemäß verwenden.

Pflichten des Arbeitgebers

Nach Regel 108-007 liegt die primäre Verpflichtung zur Sicherstellung des sicheren Betriebs von Lagereinrichtungen beim Arbeitgeber bzw. Betreiber der Arbeitsstätte. Zu den Verantwortlichkeiten gehören Planung, Kontrolle, Dokumentation und kontinuierliche Überprüfung von Lagersystemen, einschließlich während Umzug und Lagerwechsel.

  1. Gefährdungen beurteilen, bevor Regale, Regalanlagen, Verkehrswege oder Tragfähigkeiten festgelegt oder geändert werden.
  2. Geeignete Arbeitsmittel, stabile Lagerkonstruktionen, klare Kennzeichnungen und sichere Zugangswege für alle Betriebsbedingungen bereitstellen.
  3. Inspektionsroutinen, Instandhaltungsmaßnahmen und Nachweise einrichten, aus denen hervorgeht, dass Mängel zeitnah erkannt, bewertet und behoben werden.
  4. Verfahren zur Notfallplanung und Evakuierung aufrechterhalten, die auf Lagerlayouts, Brandrisiken, Vermeidung blockierter Wege und den Zugang externer Rettungskräfte abgestimmt sind.

Der Arbeitgeber muss fachkundige Personen beauftragen, die Einhaltung der DGUV-Anforderungen sicherstellen und Maßnahmen anpassen, sobald sich Prozesse, Materialien oder Lagerstrukturen ändern.

Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer

Jeder Arbeitnehmer hat eine direkte Rolle bei der Aufrechterhaltung sicherer Lagerprozesse, indem Regale, Fachböden, Verkehrswege und Lastaufnahmemittel nur wie angewiesen und innerhalb der festgelegten Grenzen verwendet werden. Nach DGUV Regel 108-007 gehören zu den Verantwortlichkeiten das Beachten der ausgewiesenen Tragfähigkeiten, das Freihalten von Gängen, das Melden sichtbarer Schäden und das Vermeiden unbefugter Änderungen. Die Arbeitnehmer-Schulung unterstützt korrektes Verhalten, doch die tägliche Einhaltung hängt von disziplinierter Anwendung ab. Arbeitnehmer müssen Betriebsanweisungen befolgen, persönliche Schutzausrüstung verwenden, wenn dies erforderlich ist, und die Arbeit einstellen, wenn unsichere Bedingungen festgestellt werden. Benutzerpflichten und Sorgfalt bedeuten, Lagereinrichtungen sorgfältig zu behandeln, vor der Nutzung auf offensichtliche Mängel zu prüfen und Gefahren unverzüglich weiterzumelden. Kein Arbeitnehmer darf Regale überlasten, auf Regale klettern, Notzugänge blockieren oder Sicherheitsmaßnahmen umgehen. Ordnungsgemäßes Verhalten verringert das Unfallrisiko und unterstützt das dokumentierte Sicherheitssystem des Arbeitgebers in der täglichen Praxis.

Was die DGUV Regel 108-007 von Arbeitgebern verlangt

Die DGUV Regel 108-007 verlangt von Arbeitgebern, Arbeitsplatzrisiken durch regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln und zu kontrollieren. Arbeitgeber müssen diese Erkenntnisse nutzen, um sichere Betriebsverfahren für relevante Ausrüstungen, Aufgaben und Arbeitsbereiche festzulegen. Diese Verfahren sollten dokumentiert, kommuniziert und überprüft werden, wenn sich Bedingungen ändern.

Regelmäßige Risikobewertungen durchführen

Für Arbeitsstätten, die unter die DGUV Regel 108-007 fallen, müssen Arbeitgeber regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen durchführen, um Gefährdungen im Zusammenhang mit Lagereinrichtungen, Lagereinrichtungen und -geräten, innerbetrieblichen Verkehrswegen und Handhabungsprozessen zu ermitteln. Diese Beurteilungen unterstützen einen dokumentierten Risikoanalyseprozess und stellen sicher, dass Schutzmaßnahmen wirksam bleiben, wenn sich Layouts, Lasten oder Arbeitsabläufe ändern.

  1. Vorhersehbare Risiken ermitteln, einschließlich instabiler Lagerung, beschädigter Regalanlagen, Kollisionspunkte, schlechter Sichtverhältnisse und ungeeigneter Bodenbeschaffenheit.
  2. Bestehende Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die tatsächliche Nutzung, den Instandhaltungszustand, Belastungsgrenzen und die Exposition der Beschäftigten während des Routinebetriebs bewerten.
  3. Ergebnisse dokumentieren, Verantwortlichkeiten zuweisen, Fristen festlegen und Korrekturmaßnahmen durch die Umsetzung des Inspektionsplans überprüfen.
  4. Beurteilungen nach Vorfällen, baulichen Veränderungen, neuer Ausrüstung, geänderten Verkehrsführungen oder in festgelegten Überprüfungsintervallen wiederholen.

Dieser systematische Ansatz hilft, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen, und priorisiert eine messbare Verringerung von Gefährdungen.

Sichere Betriebsverfahren bereitstellen

Wenn Lager- und Handhabungstätigkeiten vorhersehbare Gefährdungen verursachen, müssen Arbeitgeber klare sichere Betriebsanweisungen bereitstellen, die die Anforderungen der DGUV Regel 108-007 in praktische Anweisungen für die tägliche Arbeit übertragen. Diese Verfahren sollten zulässige Arbeitsabläufe, Belastungsgrenzen, Verkehrswege, Stapelnregeln, den Einsatz von Hebezeugen, Notfallmaßnahmen und die erforderliche persönliche Schutzausrüstung festlegen. Sie müssen die ermittelten Risiken berücksichtigen, einschließlich ergonomischer Belastungen durch Heben, Tragen, Schieben oder sich wiederholende Bewegungen, und Schutzmaßnahmen wie mechanische Hilfsmittel, Teamarbeit beim Heben und Tragen, Arbeitsrotation und Anforderungen an eine sichere Körperhaltung festlegen. Die Verfahren sollten an den Arbeitsplätzen zugänglich sein, in verständlicher Sprache verfasst werden und nach Änderungen an Ausrüstung, Layout, Materialien oder nach Vorfällen aktualisiert werden. Arbeitgeber müssen die Verfahren außerdem mit den Unterweisungspflichten verknüpfen, indem sie sicherstellen, dass Beschäftigte vor Arbeitsaufnahme, nach Änderungen und in regelmäßigen Abständen unterwiesen werden, wobei Teilnahme und Verständnisprüfungen dokumentiert werden.

DGUV Regel 108-007 Anforderungen an die Regalaufstellung

Der Regalaufbau nach DGUV Regel 108-007 erfordert, dass Lagereinrichtungen installiert, ausgerichtet, belastet und geschützt werden, sodass Instabilität, Einsturz und unsicherer Zugang während des normalen Lagerbetriebs verhindert werden. Der Schwerpunkt liegt auf der strukturellen Eignung vor der Nutzung, nicht auf dem späteren Bedienverhalten.

  1. Fundament und Ausrichtung: Böden müssen die geplanten Lasten tragen, Regale müssen lotrecht stehen, und die Verankerung muss gemäß den Herstellervorgaben erfolgen.
  2. Lastangaben: Jedes Regalfeld benötigt gut sichtbare Tragfähigkeitsangaben, einschließlich zulässiger Fach- und Feldlasten, um Überlastungen bereits bei der Planung zu vermeiden.
  3. Schutzmaßnahmen: Stützen, Ecken und verkehrsgefährdete Bereiche benötigen Anfahrschutz, wo Flurförderzeuge Schäden verursachen können.
  4. Kennzeichnung und Kompetenz: Gefahrstellenkennzeichnung muss feste Gefahrenstellen, Sperrbereiche und Kollisionsrisiken ausweisen. Personal, das an Planung, Installation oder Prüfung beteiligt ist, sollte eine Lagertechnik-Schulung erhalten, um technische Grenzen und Dokumentationspflichten zu verstehen.

Ein konformer Aufbau wird vor Inbetriebnahme sowie nach baulichen Änderungen, Erweiterungen oder Standortverlagerungen überprüft.

Regeln für die sichere Verwendung von Regalen und Ablagen

Sobald ein Lagersystem ordnungsgemäß installiert und für den Betrieb freigegeben wurde, verlagert DGUV Regel 108-007 den Schwerpunkt auf die tägliche Nutzung durch Beschäftigte, Gabelstaplerfahrer und Vorgesetzte. Lasten dürfen nur in den dafür vorgesehenen Regalfächern, innerhalb der angegebenen Tragfähigkeitsgrenzen und gemäß der genehmigten Lastenverteilungsplanung eingelagert werden. Schwere Güter gehören auf die unteren Ebenen; ungleichmäßige, überstehende oder instabile Lasten sind zu vermeiden. Bediener müssen vorsichtig fahren, Anfahrschäden an Stützen verhindern und sichtbare Schäden unverzüglich melden.

Regale und Regalanlagen dürfen nicht bestiegen, als Arbeitsplattformen genutzt oder ohne Genehmigung verändert werden. Verkehrswege, Fluchtwege und Sicherheitsabstände müssen frei von Hindernissen bleiben. Paletten müssen geeignet, unbeschädigt und korrekt auf Traversen oder Auflagen positioniert sein. Werden Traversenebenen verändert, gelten Anforderungen an die Höhenverstellung: Nur geschultes Personal darf Bauteile verstellen, dabei kompatible Teile verwenden und die Herstellervorgaben einhalten. Vorgesetzte müssen sicherstellen, dass ausgehängte Belastungsschilder beachtet werden und dass Beschäftigte sichere Lagerpraktiken im Betrieb verstehen.

Welche Prüfungen schreibt die DGUV Regel 108-007 vor?

Da Schäden während des normalen Lagerbetriebs entstehen können, verlangt die DGUV Regel 108-007, dass Lagereinrichtungen regelmäßig und nach Ereignissen, die die Sicherheit beeinträchtigen können, geprüft werden. Der Betreiber muss sicherstellen, dass Regale, Fachböden, Paletten, tragende Teile und Schutzeinrichtungen weiterhin für die Nutzung geeignet sind.

  1. Sichtkontrollen: Geschultes Personal sollte während der routinemäßigen Nutzung offensichtliche Verformungen, Anfahrschäden, fehlende Sicherungsstifte, Anzeichen von Überlastung und instabile Lasten erkennen.
  2. Regelmäßige Expertenprüfung: Eine befähigte Person muss das Lagersystem in festgelegten Abständen, in der Regel mindestens einmal jährlich, entsprechend dem Risiko und den Betriebsbedingungen prüfen.
  3. Ereignisbezogene Prüfung: Kollisionen, bauliche Veränderungen, Verlagerungen, Brand, Wasserschäden oder ungewöhnliche Belastungen erfordern vor der weiteren Nutzung eine unverzügliche Beurteilung.
  4. Einbindung in die Instandhaltung: Prüfergebnisse sollten in die regelmäßige Wartung und den Mängelmanagementprozess einfließen, damit Gefährdungen systematisch beherrscht werden.

Diese Prüfungen tragen dazu bei, die strukturelle Integrität, die sichere Beladung und die fortdauernde Einhaltung der betrieblichen Sicherheitsanforderungen der Regel zu überprüfen.

Inspektionsaufzeichnungen und Mängelnachverfolgung

Nach jeder Inspektion sollte der Betreiber das Ergebnis in einer nachvollziehbaren Aufzeichnung dokumentieren, die die geprüfte Lagereinrichtung, das Inspektionsdatum, die verantwortliche Person, die Feststellungen, die Risikoklassifizierung und die erforderlichen Korrekturmaßnahmen ausweist. Diese Aufzeichnung unterstützt die Fehlerdokumentation Pflicht und sollte so aufbewahrt werden, dass Vorgesetzte, Sicherheitsbeauftragte und Auditoren die Inspektionshistorie lückenlos überprüfen können.

Mängel sollten objektiv beschrieben werden, vorzugsweise mit Angaben zum Standort, Komponentenreferenzen, Fotos und einer Bewertung, ob die weitere Nutzung zulässig ist. Schwere Schäden erfordern eine eindeutige Kennzeichnung, eingeschränkte Nutzung oder die sofortige Außerbetriebnahme bis zum Abschluss der Reparatur. Auch geringfügige Abweichungen sollten eine definierte Korrekturmaßnahme erhalten.

Für die Nachverfolgung sollte der Betreiber einen Folgemaßnahmen Terminplan führen, der Fristen, zugewiesene Personen, Reparaturstatus und Abschlussnachweise enthält. Abgeschlossene Maßnahmen sollten von einer befähigten Person geprüft und abgezeichnet werden. Dadurch entsteht ein geschlossener Prozess: Inspektion, Dokumentation, Priorisierung, Reparatur, Überprüfung und Archivierung. Aufzeichnungen sollten für künftige Referenzzwecke zugänglich bleiben und gegen Veränderungen geschützt sein.

Was passiert, wenn Sie die DGUV Regel 108-007 ignorieren?

Inspektionsaufzeichnungen haben nur dann einen Wert, wenn der Betreiber auf die Feststellungen reagiert und die in der DGUV Regel 108-007 festgelegten Sicherheitspflichten einhält. Das Ignorieren von Mängeln, versäumten Inspektionen oder undokumentierten Reparaturen kann ein beherrschbares Risiko in einen durchsetzbaren Verstoß verwandeln. Die Folge sind nicht nur Betriebsunterbrechungen, sondern auch erhöhte Sicherheitsfolgen, rechtliche Haftungsrisiken und Reputationsschäden.

  1. Das Unfallrisiko steigt: beschädigte Regale, instabile Lasten oder blockierte Gänge können zu Verletzungen, Warenverlusten oder strukturellem Versagen führen.
  2. Der Versicherungsschutz kann geschwächt werden: Versicherer können die Deckung infrage stellen, wenn Inspektionspflichten und Korrekturmaßnahmen vernachlässigt wurden.
  3. Behörden können eingreifen: Aufsichtsbehörden können Stilllegungen anordnen, Compliance-Nachweise verlangen oder Bußgelder verhängen.
  4. Die Verantwortung der Unternehmensleitung nimmt zu: Verantwortliche Personen können nach einem schweren Vorfall zivilrechtlichen, verwaltungsrechtlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen ausgesetzt sein.

Compliance erfordert daher eine zeitnahe Mängelklassifizierung, dokumentierte Korrekturmaßnahmen, die eingeschränkte Nutzung unsicherer Arbeitsmittel und die Überprüfung durch befähigte Personen. In der Praxis nimmt das Ignorieren der Regel die belastbaren Nachweise für die gebotene Sorgfalt.

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ROS Deutschland ist Experte in Regalreparatur, Regalinspektion und die Sicherheit gewerblich genutzter Regalanlagen. Das Unternehmen verfügt über praktische Erfahrung bei der Beurteilung beschädigter Regalstützen, der fachgerechten Instandsetzung von Regalsystemen und der Durchführung wiederkehrender Experteninspektionen. In den Fachbeiträgen vermittelt ROS Deutschland verständliches Praxiswissen zu Schadensbildern, Prüfpflichten, gesetzlichen Vorgaben und vorbeugenden Schutzmaßnahmen. Grundlage sind unter anderem die DIN EN 15635, die DGUV Information 208-061 sowie die Erfahrungen zertifizierter Regalinspekteure und geschulter Fachkräfte. Ziel der Beiträge ist es, Verantwortlichen in Lager und Logistik eine verlässliche Orientierung für einen sicheren Regalbetrieb zu geben.